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Gemeinderat, 29. Februar 2020

Haushaltsantrag CDU: Neubau der Rotachhalle Ailingen unaufschiebbar!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der CDU Gemeinderatsfraktion dürfen wir Ihnen folgenden
Beschlussantrag übermitteln:

Der Gemeinderat möge beschließen: „Für den Neubau der Rotachhalle Ailingen sind eine Planungsrate in notwendiger Höhe, mindestens jedoch der Betrag in Höhe von 500.000,00 Euro, in den städtischen Haushalt 2020/2021 sowie die zur Umsetzung des Projekts erforderlichen 9 Millionen Euro in die Finanzplanung der Jahre 2022/23 einzustellen.“

BEGRÜNDUNG:

Der gegenwärtige Zustand der Rotachhalle ist für alle Benutzer nicht mehr zumutbar, es besteht unmittelbarer unaufschiebbarer Handlungsbedarf: Insbesondere in speziellen Situationen der regelmäßigen starken Inanspruchnahme durch Großveranstaltungen stellt der bestehende Zustand eine potenzielle Gefahr dar. Gleiches gilt im Fall besonderer Witterungseinflüsse. Es gibt kein anderes städtisches Bauwerk dieser Funktion, das ähnlich stark frequentiert und benötigt wird, sich aber in einem derart desolaten Zustand befindet.

Ein Hinausschieben des gebotenen Neubaus der Rotachhalle ist nicht hinnehmbar. Ein Schieben der Planung in die Jahre 2024 ff. – wie derzeit im Haushaltsentwurf von der Verwaltung vorgeschlagen – halten wir für verfehlt und nicht vertretbar. Dies würde den nicht unzumutbaren Zustand perpetuieren und die Umsetzung des Neubaus in nicht hinnehmbarer Weise hinausschieben.

Die CDU Fraktion beantragt das Einstellen einer Planungsrate von mindestens 500.000 EUR für den dringend notwendigen Neubau bereits im aktuellen Doppelhaushalt 2020/21. In der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022/23 muss die Vollendung der Realisierung des Neubaus möglich und unserer Überzeugung nach abgebildet sein, wofür wir ebenfalls um Unterstützung durch alle anderen Fraktionen werben.

DECKUNGSVORSCHLAG:

Wir schlagen vor, folgende Mittel zur Gegenfinanzierung einzusetzen:

Die bisherige Planung des DHH 2020/2021 ist ggf. an Mehreinnahmeprognosen der zu aktualisierenden Steuerschätzungen für Bund, Länder und Gemeinden anzupassen, durch die sich die geplante Einnahmesituation der Stadt infolge des gestiegenen Gemeindeanteils an der Einkommensteuer verbessern kann. Sollte dies nicht ausreichen käme vorsorglich folgende Gegenfinanzierung in Betracht:

THH_1, Innere Verwaltung, Position Nr. 7.11240100G0001: Fassadenbegrünung Charlottenhof (VE 500.000,00 Euro)

Fraktion, gez.:
Mirjam Hornung, Hannes Bauer, Martin Baur, Franz Bernhard, Achim Brotzer, Norbert Fröhlich, Eduard Hager, Bruno Kramer, Daniel Oberschelp

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