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CDU-Fraktion Friedrichshafen

Wohnraum

Die gute Nachricht ist: Friedrichshafen ist starker Wirtschaftsstandort und Zuzugsstadt auch in den nächsten 20 Jahren. Ein grundsätzlich erfreulicher Tatbestand, der positiv stimmen muss.

Die andere Seite der Medaille ist:

Wie in vielen anderen Städten Deutschlands und in Baden-Württemberg ist Wohnraum - insbesondere der preisgünstigeren Kategorie – ein knappes Gut auch in Friedrichshafen.

Wir arbeiten daran und es gehört zu unseren übergreifenden Zielen, eine Stadt zu schaffen, die präventiv und nachhaltig

  • Armut, Abwertung und Ausgrenzung von Menschen und Stadtquartieren bekämpft,
  • den sozialen Zusammenhalt in den einzelnen Lebensräumen und Wohnquartieren stärkt,
  • solidarisch die notwendigen Sozialtransferleistungen bereitstellt,
  • allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, sozialen Lage oder Lebensorientierung eine aktive Teilhabe ermöglicht,
  • und vielfältige Zugänge zu Bildung, Ausbildung und Arbeit für alle Bürgerinnen und Bürger sichert .

Ganz wichtige Voraussetzung für die Erreichung dieser Ziele ist die Daseinsvorsorge im Bereich Wohnraumversorgung zur Abdeckung des essenziellen Grundbedürfnisses ‚Wohnen‘. Wohnungssuchende mit eher niedrigem Einkommen leiden unter Wohnraummangel am stärksten: sie stehen am unteren Ende der Nachfragepyramide nach günstigem Wohnraum. Junge Familien und Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende und Schwangere sind davon genauso betroffen wie ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung sowie zunehmend Flüchtlinge und Asylsuchende.


MASSNAHMEN |
für mehr bezahlbare Wohnungen


Im Gemeinderat haben wir folgende vorausschauende Beschlüsse vom Februar 2014 mitgetragen:

  • Die Verwaltung erarbeitet ein kommunales Förderprogramm für den Ankauf von so genannten Belegungsbindungen.

  • Künftige Baugebiete sollen grundsätzlich eine verpflichtende Mindestquote für geförderten Wohnungsbau beinhalten.

  • Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft sowie das Stiftungsunternehmen Zeppelin-Wohlfahrt sollen ein Grundkontingent an Einfachstwohnungen finanzieren und verwirklichen; die Stadt ist grundsätzlich bereit, hierfür Bürgschaften zu übernehmen und erhält im Gegenzug das Bestimmungsrecht, wer in die neu geschaffenen Wohnungen kommt.

  • Der Maßnahme des Sozialamtes wird zugestimmt, zum Verhindern von Obdachlosigkeit ein „Wohnungsnotfallpaket“ durch Einzelfall-Beihilfen der Zeppelin-Stiftung vorzuhalten. Hierfür wurden Mittel von 150 000 Euro in 2015 außerplanmäßig bereitgestellt.

  • Die Verwaltung prüft ständig, in wieweit städtische, landes- sowie bundeseigene Gründstücke für preiswerten Wohnungsbau vergünstigt verkauft werden können.

  • Kommunale Flächen sollen als Wohnbauland neu ausgewiesen werden. Dies soll im Flächennutzungsplan aufgenommen und mittels Bebauungsplänen fixiert werden.

  • Bislang anderweitig genutzte Flächen sollen für Wohnungsbau verwendet werden – im Amtsdeutsch: „Konversionsflächen umnutzen“.

  • Der Wohnungsbestand des kommunalen Wohnungsunternehmens (SWG) soll aufgestockt werden.

  • Es soll städtebauliche Verträge für sozialgerechte Bodennutzung geben.

  • Zur Versorgung mit Wohnraum sollen stadtteilbezogene Konzepte entwickelt werden – ein vorrangiges Beispiel ist der Bereich Eintrachtstraße in Allmannsweiler.

  • Es soll Vereinbarungen zur Kooperation mit der Wohnungswirtschaft – zunächst mit der SWG geben.

  • Im Amt für Soziales soll eine Fachstelle eingerichtet werden mit dem Ziel, lange oder dauerhafte Wohnungslosigkeit zu verhindern.

  • Bildung eines Arbeitskreises „Wohnungslosigkeit“ mit Beteiligung von Externen.

  • Mittelfristig soll in Siedlungen nachverdichtet werden – also Baulücken sollen geschlossen werden.


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