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Gemeinderat, 24. Juli 2018

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 23. Juli 2018 die Schaffung eines Gestaltungsbeirats beschlossen . Eines beratenden Gremiums von externen Sachverständigen und Architekten, die privaten Grundstückseigentümern und Bauherren fachliche Empfehlungen für Bauvorhaben geben können.

Hier unser Fraktionserklärung im Wortlaut :

„Es gilt das gesprochene Wort.

S.g. Herr Brand,
s. g. Herren Bgm.
Kolleginnen und Kollegen,

prima, dass Sie - Herr Oberbürgermeister Brand - dem Gemeinderat Ihre Ansicht nicht verhehlen: Sie sind gegen einen Gestaltungsbeirat. Es war zwar etwas überraschend für den Gemeinderat, das vorab nur aus der Presse zu erfahren. Natürlich wäre es besser gewesen, Ihre Meinung hätte schon in der Verwaltungsvorlage Niederschlag gefunden. Dennoch sehen wir darin einen wichtigen Debattenbeitrag.

Auch wenn wir Ihre Ansicht nicht teilen. Denn als CDU Fraktion befürworten wir - mehrheitlich - die Schaffung des Gestaltungsbeirats.

Aus unserer Sicht gilt es endlich Nägel mit Köpfen zu machen, das Thema steht schon seit 2016 im Raum.

Bereits am 13.02.17 . vor 1,5 Jahren ! - hat dieser Gemeinderat am „Ob“ keinen Zweifel gelassen und die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für grundsätzlich richtig und sinnvoll befunden. Lediglich das „Wie“ stand in Frage. Allein deshalb haben wir uns seinerzeit vertagt. Und die Verwaltung gebeten, dieses „Wie“ in einem Entwurf zur Diskussion und Beschlussfassung im Gemeinderat vorzulegen.

Statt einer solchen „Geschäftsordnung“ haben wir heute drei Vorschläge der Verwaltung zu Beschlussvarianten. Sie reichen von der Ablehnung über einen mobilen bis hin zum stationären Gestaltungsbeirat. Als CDU bevorzugen wir die Schaffung eines stationären Gestaltungsbeirats gem. Beschlussvariante Ziff. 3. mit den in der Vorlage beschriebenen Details.


 

Das „Wie“ des Gestaltungsbeirats ist für uns ein entscheidender Faktor. Aus unserer Sicht sind dazu folgende Anforderungen vonnöten:

- [ ] Absolute Freiwilligkeit für private Bauherren, denn ein Baugesuch ist grundsätzlich keine öffentliche Angelegenheit, sondern unterliegt kraft Gesetzes der grundsätzlich dem Gebot der Nichtöffentlichkeit. Die Befassung des Gestaltungsbeirats kostet Zeit und Geld, das letztlich der Bauherr zusätzlich aufwenden muss. Das geht nur mit seiner Zustimmung.

- [ ] Jede öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirats muss unter dem Vorbehalt der Zustimmung des privaten Bauherrn stehen. Wünscht er diese Öffentlichkeit nicht, kann er dazu nicht gezwungen werden.

- [ ] Dass Gemeinderäte zwingend Mitglieder des Gestaltungsbeirats sein müssen, sehen wir als CDU nicht. Im Gegenteil: Es ist gerade externe Fachlichkeit gefragt und nicht das sprichwörtliche „Braten im eigenen Saft“.

- [ ] Dazu muss man wissen und wir gehen davon aus: Bei privaten Bauvorhaben entscheidet grundsätzlich die Verwaltung über ein Baugesuch, der Gemeinderat kommt kraft Gesetzes grundsätzlich nur bei planungsrechtlich relevanten Bauvorhaben mit Bebauungsplan oder vorhabenbezogenem BPlan nebst bewährtem Workshop-Verfahren und/oder bei Architektenwettbewerben und Preisgerichten ins Spiel.

- [ ] Über die vom Kollegen Tautkus (SPD) angesprochenen Details nebst Zuständigkeitsfragen lässt sich in der Diskussion und der Beschlussfassung über den künftigen Inhalt der Geschäftsordnung diskutieren. Wir stellen deshalb den Antrag, in Ziff. 3. a. der Beschlussanträgr den Zusatz aufzunehmen: „ ... und den Entwurf der Geschäftsordnung dem Gemeinderat zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Für uns hat der Gestaltungsbeirat nach Sinn und Zweck „Empfehlungscharakter“, er ist ein Angebot an die Bauherren, dem sie nähertreten können, wenn Sie wollen. Dazu gezwungen werden können sie freilich nicht.

In der Vorlage ist ausgeführt: „Begriffe wie „historisch bedeutsam“ und „schön“ oder „erhaltenswert“ und „stadtbildprägend“ können nicht eindeutig definiert geschweige denn verbindlich interpretiert werden.“ Das stimmt. Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. „Ebenso wenn es um Begriffe der Attraktivität von Gebäuden. Kubatur, Fassade und das Gesamtbild geht: Wertungsspielräume“, so die Vorlage weiter. Auch das ist richtig, hier gehen die Meinungen ebenfalls oft auseinander.

 

Welche konkrete Funktion der Gestaltungsbeirat an dieser Stelle erfüllen soll und kann, listet die Vorlage auf. Wichtig finden wir den Satz: “Ein Gestaltungsbeirat kann in jedem Fall dazu beitragen, Konsens über gestalterische Fragen zu schaffen die Summe der etwaigen Probleme zu reduzieren und nicht eine Vielzahl von neuen Konflikten zu schaffen.“ Und weiter heißt es:

- [ ] Aus Sicht eines Projektträgers wären Einbußen bei der Flächen oder Mehrkosten bei der Gestaltung eher zu akzeptieren, wenn im Gegenzug finanzielle Ausgleiche stattfinden.

- [ ] Dies kann beim Erwerb von städtischen Flächen über den Kaufpreis geschehen. Beim Erwerb von Dritten könnte eine Reduzierung des Baukörpers zu Gunsten der ansprechenden Baukultur über städtische Zuschüsse erreicht werden.

- [ ] Der Kostenausgleich wäre in jedem Fall so zu berechnen, dass der Projektträger diesen Anreiz ernst nimmt. Die Verwaltung könnte dazu die Einrichtung eines Fördertopfes für Bauherren prüfen und entsprechende Vergabeempfehlungen aussprechen.


 

In diesem Zshang erfüllt Beschlussantrag 3. d) in zweifacher Hinsicht eine wichtige und unverzichtbare Bausteinfunktion:

- [ ] Ein externes Gutachten zur Festlegung der über den bestehenden Denkmalschutz hinaus erhaltenswerten Bausubstanz einzuholen ist eine gute Idee. Dabei „soll eine Liste mit Gebäuden im Stadtgebiet Friedrichshafens erstellt werden, welche die Kriterien schützenswerter Substanz erfüllt“. Hierfür wurde von Bürgern Friedrichshafens schon außerordentliche Vorarbeit geleistet, die in das Gutachten einfließen müssen: es geht um immerhin 74 Objekte: http://www.buergerwiki.net/Historische_Objekte

- [ ] Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Fördertopfes für Bauherren zum Erhalt schützenswerter Bausubstanz.


 

Das finden wir schlüssig:

So wird „ein Schuh draus“ und die Zahnräder Gestaltungsbeirat, Liste erhaltungswürdiger Gebäude und der Fördertopf greifen ineinander. Wie ein Getriebe bringt der Dreiklang die Stadtentwicklung voran. Wenn der Motor Kraft gibt und anschiebt. Der Motor, das sind die privaten Bauherren und Grundstückseigentümer. Und wir hoffen, dass diese Adressaten sich durch das Angebot anreizen und herausfordern lassen, um im Thema „Qualität“ der Häfler Stadtentwicklung Massstäbe und Ausrufezeichen zu setzen. Der Fördertopf für Bauherrn ist in diesem Kontext überaus sinnvoll und wichtig.

Die CDU stimmt mehrheitlich dem GBR in der Beschlussvariante gemäß Beschlussvariante Ziffer 3. mit dem Zusatz in Antrag 3. a. „ ... und den Entwurf der Geschäftsordnung dem GR zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen.“ zu.

Vielen Dank

Für die CDU Fraktion
Achim Brotzer"

Hier geht‘s zum vorausgegangen Pressebericht, in dem OB Brand seine ablehnendere Auffassung kundtat: www.schwaebische.de


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