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Friedrichshafen, 29.01.2018

Zeppelin-Stiftung gewährt Zuschüsse und Vergünstigungen an kinderreiche Familien und bedürftige Personen

Ab Donnerstag, 1. Februar, können kinderreiche Familien und Personen mit einem niedrigen Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenzen Zuschüsse zu den Wasser- und Energiekosten und für weitere Vergünstigungen beantragen.

Die Anträge müssen bis 30. April 2018 im Rathaus, in den Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach, im Bürgeramt Fischbach gestellt werden. Die Voraussetzungen, unter denen Zuschüsse beantragt werden können, sind im Internet nachlesbar.

Die Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen gewährt 2018 wieder an kinderreiche Familien und Personen mit einem niedrigen Einkommen unterhalb festgelegter Einkommensgrenzen Zuschüsse zu den Kosten für Wasser und Energie. Außerdem können Ermäßigungskarten für die von der Stadt organisierten kulturellen Veranstaltungen, Karten für den freien Eintritt in den städtischen Bädern, Gutscheine für das Seehasenfest (nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr), Karten zum freien Eintritt in das Zeppelin-Museum und Zuschüsse zum Schulmittagessen sowie zum Kindertagesstätten-Mittagessen beantragt werden.

Kinder und Jugendliche, die am 1. Januar des Antragsjahres das 18. Lebensjahr und Kinder mit einer Behinderung, die am 1. Januar des Antragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bekommen Gutscheine für zwei Seehasenfestmünzen im Wert von je 2,50 Euro für das Seehasenfest. Außerdem können Antragsteller für sich und für jeden Haushaltsangehörigen einen Freieintritt für das Zeppelin-Museum in Friedrichshafen beantragen.

Darüber hinaus können die Antragsteller für Schulkinder einen Zuschuss zum Schulmittagessen sowie zum Mittagessen in Kindertagesstätten beantragen, wenn kein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht. Die Kinder müssen im Haushalt des Antragstellers leben und eine Schule oder eine Kindertagesstätte in Friedrichshafen besuchen.

Entsprechende Anträge können ab Donnerstag, 1. Februar, beim Amt für Soziales, Abteilung Leistungen der Zeppelin-Stiftung, im Bürgeramt Fischbach und in den Ortsverwaltungen Ailingen, Kluftern, Ettenkirch und Raderach bis 30. April 2018 gestellt werden. Nach dem 30. April 2018 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Informationen:
Die Anträge können im Amt für Soziales, Abteilung Leistungen der Zeppelin-Stiftung, im Rathaus, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.01, zu folgenden Öffnungszeiten eingereicht werden: Montag, Dienstag und Freitag von 8 bis 11 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Außerdem können die Anträge im Bürgeramt Fischbach und in den Ortsverwaltungen gestellt werden.

Weitere Informationen unter: www.friedrichshafen.de

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